Verhaltensregeln für Unterspritzungen bei COVID-19-Impfung

Liebe Leserinnen und Leser,

Gerne möchten wir Sie auf unsere Verhaltensregeln für Unterspritzungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung aufmerksam machen. Zu den Unterspritzungsbehandlungen zählen unter anderem jegliche Faltenunterspritzungen, Botox Behandlungen oder aber auch Lippenunterspritzungen.

handschuhe mit covid-19-impfung

Mit diesen Verhaltensmaßnahmen möchten wir unsere Fachärzte dabei unterstützen, die Behandlung für Sie so angenehm wie möglich zu gestalten, als auch mögliche Nebenwirkungen auf ein Minimum zu reduzieren und so ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Wir bitten deshalb alle unsere Patientinnen und Patienten Folgendes zu beachten:

Lassen Sie sich für 2 Wochen nach Ihrer Unterspritzung nicht gegen COVID-19 Impfen. Wenn Sie bereits einen Impftermin 2 Wochen nach Ihrem Behandlungstermin in der Beethoven Klinik planen, können wir Ihre Behandlung leider nicht durchführen.

Wenn Sie bereits eine COVID-19 Impfung erhalten haben, bitten wir Sie, mindestens 2 Wochen zwischen der Impfung und Ihrer nächsten Unterspritzung in unserer Klinik einzuplanen.

Bei jeglichen Unterspritzungen gilt also, dass eine Behandlung frühestens ab 2 Wochen NACH Erhalt einer COVID-19-Impfung oder spätesten bis 2 Wochen VOR einer COVID-19-Impfung möglich ist!

Falls Sie bereits Ihren Termin für eine Unterspritzung in der Beethoven Klinik geplant haben, diesen jedoch aufgrund der COVID-19-Impfung nicht realisieren können, bitten wir Sie, uns zeitlich Bescheid zu geben, damit wir einen neuen Termin vereinbaren können.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, sprechen Sie uns gerne an!

Wir danken für Ihr Verständnis,
Ihr Beethoven Klinik Team

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