3G-Regel in der Beethoven Klinik
Liebe Patientinnen und Patienten,
zum Schutz unserer Patient*innen sowie des Personals in der Corona-Pandemie gilt ab heute, dem 23.08.2021, auch in der Beethoven Klinik die 3G-Regel.
Die 3G-Regel gilt gemäß der aktuellen Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 35. Nordrhein-Westfalen ist aktuell das Bundesland mit der mit Abstand höchsten Inzidenz von zuletzt 99,2.
Auch in der Beethoven Klinik setzen wir daher die 3G-Regel um, die das Betreten von Innenräumen nur für Geimpfte, Genesene oder Geteste vorsieht.
Was bedeutet die 3G-Regel für Ihren Besuch in der Beethoven Klinik?
Bei Ihrem Besuch müssen Sie einen Nachweis darüber mitbringen, dass Sie geimpft, genesen oder getestet sind. Im Detail gelten die folgenden Nachweise:
- Impfung: Eine vollständige Impfung mit einem der zugelassenen Corona-Impfstoffe.
- Genesen: Eine nachgewiesene, überstandene Corona-Infektion innerhalb der letzten sechs Monate.
- Corona-Test: Ein negativer Corona-Text aus den letzten 24 Stunden. Es werden PCR- und Schnelltest akzeptiert, Selbsttests werden leider nicht anerkannt.
Was mache ich, wenn ich keinen der Nachweise gemäß der 3G-Regel erbringen kann?
Wenn Sie weder geimpft noch genesen sind und auch keinen negativen Test innerhalb von 24 Stunden vor Ihrem Besuch organisieren können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich in der Beethoven Klinik testen zu lassen.
Gegen eine Gebühr von 30€ führen wir vor Ihrem Termin einen Schnelltest durch.
Wenn Sie diese Möglichkeit wahrnehmen möchten, müssen Sie uns aus organisatorischen Gründen vorab bis spätestens 2 Tage vorher darüber informieren, dass Sie einen Schnelltest in der Klinik machen lassen möchten, und mindestens 30 Minuten vor Ihrem Termin in der Klinik sein.
Wir danke für Ihr Verständnis, bleiben Sie gesund,
Ihr Beethoven Klinik-Team